Für Organe
Verantwortung sichern. Persönliche Risiken begrenzen.
Geschäftsleiter tragen in Krisensituationen besondere Verantwortung. Klare rechtliche Einordnung und dokumentierte Entscheidungen sind der wirksamste Schutz.
Typische Ausgangslagen
Wann diese Beratung sinnvoll ist
- 01Anzeichen einer Unternehmenskrise
- 02Prüfung von Insolvenzgründen
- 03Vorwurf verspäteter Insolvenzantragstellung
- 04Ansprüche aus § 15b InsO oder aus Gesellschaftsvermögen
Handlungsoptionen
Mögliche Wege
- Präventive Absicherung durch klare Prozesse und Dokumentation
- Beratung zu D&O-Deckungen (ohne verbindliche versicherungsrechtliche Zusage im Einzelfall)
- Vertretung in Haftungsverfahren
Beratungsleistungen
Was die Kanzlei übernimmt
Prüfung von Pflichten und Fristen
Erarbeitung eines Handlungsleitfadens
Kommunikation mit Insolvenzverwaltung und Gesellschaftern
Verteidigung in Anspruchsverfahren
Ablauf
Vier Phasen einer strukturierten Bearbeitung
- 01
Erfassung
Sachverhaltsanalyse und Aktenlage.
- 02
Rechtsprüfung
Pflichten, Fristen, Haftungsrisiken.
- 03
Strategie
Empfehlung zum weiteren Vorgehen.
- 04
Vertretung
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.
Häufige Fragen
Antworten zu Geschäftsführerhaftung
- Wann haftet ein Geschäftsführer persönlich?
- Insbesondere bei Verstoß gegen gesetzliche Pflichten wie die Antragspflicht oder das Zahlungsverbot.
- Was regelt § 15b InsO?
- Zahlungsverbote nach Eintritt von Insolvenzreife und die daran anknüpfende Haftung.
- Bietet eine D&O-Versicherung vollständigen Schutz?
- Nein. Deckung, Umfang und Ausschlüsse sind einzelfallabhängig.
- Wie lässt sich Haftung reduzieren?
- Durch frühzeitige Beratung, klare Dokumentation und dokumentierte Entscheidungen.
- Was ist bei Vorwürfen zu tun?
- Umgehend anwaltlichen Rat einholen und keine unabgestimmten Erklärungen abgeben.
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Weiterführende Themen
Erstkontakt
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