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Für Organe

Verantwortung sichern. Persönliche Risiken begrenzen.

Geschäftsleiter tragen in Krisensituationen besondere Verantwortung. Klare rechtliche Einordnung und dokumentierte Entscheidungen sind der wirksamste Schutz.

Typische Ausgangslagen

Wann diese Beratung sinnvoll ist

  • 01Anzeichen einer Unternehmenskrise
  • 02Prüfung von Insolvenzgründen
  • 03Vorwurf verspäteter Insolvenzantragstellung
  • 04Ansprüche aus § 15b InsO oder aus Gesellschaftsvermögen

Handlungsoptionen

Mögliche Wege

  • Präventive Absicherung durch klare Prozesse und Dokumentation
  • Beratung zu D&O-Deckungen (ohne verbindliche versicherungsrechtliche Zusage im Einzelfall)
  • Vertretung in Haftungsverfahren

Beratungsleistungen

Was die Kanzlei übernimmt

Prüfung von Pflichten und Fristen

Erarbeitung eines Handlungsleitfadens

Kommunikation mit Insolvenzverwaltung und Gesellschaftern

Verteidigung in Anspruchsverfahren

Ablauf

Vier Phasen einer strukturierten Bearbeitung

  1. 01

    Erfassung

    Sachverhaltsanalyse und Aktenlage.

  2. 02

    Rechtsprüfung

    Pflichten, Fristen, Haftungsrisiken.

  3. 03

    Strategie

    Empfehlung zum weiteren Vorgehen.

  4. 04

    Vertretung

    Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.

Häufige Fragen

Antworten zu Geschäftsführerhaftung

Wann haftet ein Geschäftsführer persönlich?
Insbesondere bei Verstoß gegen gesetzliche Pflichten wie die Antragspflicht oder das Zahlungsverbot.
Was regelt § 15b InsO?
Zahlungsverbote nach Eintritt von Insolvenzreife und die daran anknüpfende Haftung.
Bietet eine D&O-Versicherung vollständigen Schutz?
Nein. Deckung, Umfang und Ausschlüsse sind einzelfallabhängig.
Wie lässt sich Haftung reduzieren?
Durch frühzeitige Beratung, klare Dokumentation und dokumentierte Entscheidungen.
Was ist bei Vorwürfen zu tun?
Umgehend anwaltlichen Rat einholen und keine unabgestimmten Erklärungen abgeben.

Erstkontakt

Eine Krise wartet nicht.

Lassen Sie uns die Situation vertraulich einordnen – persönlich, verbindlich und ohne Umwege.