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Für Gläubiger

Rechte durchsetzen. Werte sichern.

Gläubiger benötigen in Krise und Insolvenz eine klare Einordnung ihrer Rechte und eine aktive Vertretung ihrer Interessen – gegenüber Insolvenzverwaltung, Sachwaltung und weiteren Beteiligten.

Typische Ausgangslagen

Wann diese Beratung sinnvoll ist

  • 01Insolvenzverfahren eines Kunden oder Vertragspartners
  • 02Anfechtungsansprüche der Insolvenzverwaltung
  • 03Beteiligung an einem Restrukturierungsplan
  • 04Absonderungs- oder Aussonderungsrechte

Handlungsoptionen

Mögliche Wege

  • Anmeldung und Durchsetzung von Forderungen
  • Mitwirkung in Gläubigerausschuss oder -versammlung
  • Verhandlung von Sanierungsbeiträgen

Beratungsleistungen

Was die Kanzlei übernimmt

Prüfung der Forderungssituation

Vertretung gegenüber Verwaltung und Gerichten

Beratung zu Sicherungsrechten

Ablauf

Vier Phasen einer strukturierten Bearbeitung

  1. 01

    Prüfung

    Analyse der Forderungslage und Sicherheiten.

  2. 02

    Anmeldung

    Ordnungsgemäße Forderungsanmeldung.

  3. 03

    Mitwirkung

    Aktive Rolle in Gremien und Verhandlungen.

  4. 04

    Realisierung

    Nachverfolgung bis zur Verteilung.

Häufige Fragen

Antworten zu Gläubigervertretung

Wie werden Forderungen angemeldet?
Schriftlich beim Insolvenzverwalter unter Beifügung der Belege.
Was ist ein Absonderungsrecht?
Ein Recht, vorrangig aus einem Sicherungsgegenstand befriedigt zu werden.
Was bringt der Gläubigerausschuss?
Er wirkt an wesentlichen Entscheidungen im Verfahren mit.
Kann eine Forderung bestritten werden?
Ja, mit den entsprechenden verfahrensrechtlichen Rechtsbehelfen.
Wann lohnt sich anwaltliche Vertretung?
Insbesondere bei größeren Forderungen, Sicherheiten oder komplexen Verfahren.

Erstkontakt

Eine Krise wartet nicht.

Lassen Sie uns die Situation vertraulich einordnen – persönlich, verbindlich und ohne Umwege.