Für Gläubiger
Rechte durchsetzen. Werte sichern.
Gläubiger benötigen in Krise und Insolvenz eine klare Einordnung ihrer Rechte und eine aktive Vertretung ihrer Interessen – gegenüber Insolvenzverwaltung, Sachwaltung und weiteren Beteiligten.
Typische Ausgangslagen
Wann diese Beratung sinnvoll ist
- 01Insolvenzverfahren eines Kunden oder Vertragspartners
- 02Anfechtungsansprüche der Insolvenzverwaltung
- 03Beteiligung an einem Restrukturierungsplan
- 04Absonderungs- oder Aussonderungsrechte
Handlungsoptionen
Mögliche Wege
- Anmeldung und Durchsetzung von Forderungen
- Mitwirkung in Gläubigerausschuss oder -versammlung
- Verhandlung von Sanierungsbeiträgen
Beratungsleistungen
Was die Kanzlei übernimmt
Prüfung der Forderungssituation
Vertretung gegenüber Verwaltung und Gerichten
Beratung zu Sicherungsrechten
Ablauf
Vier Phasen einer strukturierten Bearbeitung
- 01
Prüfung
Analyse der Forderungslage und Sicherheiten.
- 02
Anmeldung
Ordnungsgemäße Forderungsanmeldung.
- 03
Mitwirkung
Aktive Rolle in Gremien und Verhandlungen.
- 04
Realisierung
Nachverfolgung bis zur Verteilung.
Häufige Fragen
Antworten zu Gläubigervertretung
- Wie werden Forderungen angemeldet?
- Schriftlich beim Insolvenzverwalter unter Beifügung der Belege.
- Was ist ein Absonderungsrecht?
- Ein Recht, vorrangig aus einem Sicherungsgegenstand befriedigt zu werden.
- Was bringt der Gläubigerausschuss?
- Er wirkt an wesentlichen Entscheidungen im Verfahren mit.
- Kann eine Forderung bestritten werden?
- Ja, mit den entsprechenden verfahrensrechtlichen Rechtsbehelfen.
- Wann lohnt sich anwaltliche Vertretung?
- Insbesondere bei größeren Forderungen, Sicherheiten oder komplexen Verfahren.
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Erstkontakt
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