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BRUSTRechtsanwaltskanzlei

Wissen · FAQ

Häufige Fragen aus Krise, Sanierung und Insolvenz.

Kompakte, verlässliche Antworten zu wiederkehrenden Fragen. Die FAQ ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Themen

Grundlagen

5 Fragen

Ab wann liegt eine Unternehmenskrise vor?

Eine Krise beginnt regelmäßig deutlich vor der Insolvenzreife: bei wiederkehrenden Liquiditätsengpässen, Ertragsrückgängen oder strukturellen Marktveränderungen. Rechtlich relevant werden die Stadien drohende Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.

Was unterscheidet Zahlungsunfähigkeit von Überschuldung?

Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn fällige Verbindlichkeiten dauerhaft nicht bedient werden können. Überschuldung setzt eine bilanzielle Betrachtung voraus – das Vermögen deckt die Verbindlichkeiten nicht mehr und es besteht keine positive Fortführungsprognose.

Was ist eine drohende Zahlungsunfähigkeit?

Sie liegt vor, wenn das Unternehmen voraussichtlich innerhalb der nächsten 24 Monate die fälligen Zahlungspflichten nicht wird erfüllen können. Sie ist ein zentrales Einstiegskriterium für das StaRUG.

Wie lange dauert eine erste Einordnung?

In der Regel lässt sich innerhalb weniger Tage eine belastbare rechtliche Einordnung erarbeiten. Voraussetzung ist die zeitnahe Bereitstellung der wesentlichen betriebswirtschaftlichen Unterlagen.

Wann sollte ein Anwalt hinzugezogen werden?

So früh wie möglich – ideal bereits bei den ersten strukturellen Warnsignalen. Frühe Beratung erhält Handlungsspielräume und reduziert persönliche Haftungsrisiken.

Insolvenzverfahren

6 Fragen

Wer stellt den Insolvenzantrag?

Der Antrag kann durch die Geschäftsleitung (Eigenantrag) oder durch Gläubiger (Fremdantrag) gestellt werden. Bei juristischen Personen besteht bei Insolvenzreife grundsätzlich eine Antragspflicht der Geschäftsleitung.

Welche Antragsfristen gelten?

Bei Zahlungsunfähigkeit maximal drei Wochen, bei Überschuldung maximal sechs Wochen nach Eintritt. Die Fristen sind Höchstfristen; eine Antragstellung darf nicht schuldhaft verzögert werden.

Was ist Eigenverwaltung?

Ein Verfahren, in dem die Geschäftsleitung unter Aufsicht eines Sachwalters die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis behält. Sie ermöglicht sanierungsorientierte Lösungen mit hohem gestalterischem Spielraum.

Was ist ein Insolvenzplan?

Ein vom Schuldner oder Verwalter vorgelegtes Regelwerk zur wirtschaftlichen und rechtlichen Neuordnung des Unternehmens. Er bedarf der Zustimmung der Gläubigergruppen und der Bestätigung durch das Gericht.

Welche Rolle spielt der Insolvenzverwalter?

Er verwaltet die Insolvenzmasse, verwertet oder führt sie fort und sichert eine gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger nach den gesetzlichen Regeln.

Wie werden Forderungen im Verfahren berücksichtigt?

Nur angemeldete und geprüfte Forderungen werden bei der Verteilung berücksichtigt. Sicherungsrechte werden gesondert behandelt (Absonderung/Aussonderung).

Sanierung und StaRUG

5 Fragen

Wann ist StaRUG das richtige Instrument?

Bei drohender Zahlungsunfähigkeit, wenn eine finanzielle Restrukturierung mit einem strukturierten Gläubigerkreis möglich erscheint und Einzelgläubiger blockieren.

Was ist eine Stabilisierungsanordnung?

Eine gerichtliche Anordnung, die vorübergehend Vollstreckungs- oder Verwertungsmaßnahmen aussetzt und dem Unternehmen Verhandlungsspielraum verschafft.

Wie unterscheidet sich eine außergerichtliche Sanierung vom StaRUG?

Die außergerichtliche Sanierung setzt Einstimmigkeit der beteiligten Gläubiger voraus. Das StaRUG erlaubt es, widersprechende Gläubiger unter engen Voraussetzungen zu überstimmen.

Was ist Sanierungsmoderation?

Ein niedrigschwelliges Verfahren, in dem ein gerichtlich bestellter Moderator zwischen Unternehmen und Gläubigern vermittelt. Eine Einigung kann als Vergleich vom Gericht bestätigt werden.

Wann kann ein Schutzschirmverfahren beantragt werden?

Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, wenn die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist.

Geschäftsleitung

5 Fragen

Was bedeutet § 15b InsO für die Geschäftsleitung?

Nach Insolvenzreife dürfen grundsätzlich keine Zahlungen mehr geleistet werden. Ausnahmen bestehen für Zahlungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang, die für den Erhalt der Sanierungschancen erforderlich sind.

Wie kann sich die Geschäftsleitung vor Haftung schützen?

Durch fortlaufende Prüfung der Insolvenzgründe, saubere Dokumentation der Entscheidungsprozesse, rechtzeitige anwaltliche Beratung und – bei Insolvenzreife – fristgerechte Antragstellung.

Was ist eine Fortführungsprognose?

Eine auf einer Unternehmensplanung basierende Beurteilung, ob das Unternehmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in einem definierten Zeitraum seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann.

Wer haftet in der GmbH – Geschäftsführer oder Gesellschafter?

Grundsätzlich haftet der Geschäftsführer persönlich für Pflichtverletzungen. Gesellschafter haften nur ausnahmsweise, etwa bei existenzvernichtenden Eingriffen oder aus Gesellschafterdarlehen.

Was ist bei einer D&O-Versicherung zu beachten?

Der Versicherungsschutz ist im Krisenfall besonders relevant. Meldefristen und Ausschlüsse sollten frühzeitig geprüft werden – idealerweise mit anwaltlicher Unterstützung.

Gläubiger

4 Fragen

Bis wann kann ich meine Forderung anmelden?

Innerhalb der vom Gericht gesetzten Anmeldefrist. Verspätete Anmeldungen sind in engen Grenzen noch möglich, verursachen aber zusätzliche Kosten.

Was ist eine Absonderung?

Das Recht eines gesicherten Gläubigers auf vorrangige Befriedigung aus einem bestimmten Vermögensgegenstand der Insolvenzmasse.

Was tun bei einer Anfechtungsforderung?

Nicht ohne Prüfung zahlen. Eine sorgfältige Aufarbeitung des Sachverhalts und der subjektiven Voraussetzungen ist entscheidend. Häufig bestehen tragfähige Verteidigungslinien.

Wie werde ich Mitglied im Gläubigerausschuss?

Vorläufige Gläubigerausschüsse werden bereits im Eröffnungsverfahren gebildet. Interessierte Gläubiger sollten frühzeitig Kontakt mit dem Verwalter oder Gericht aufnehmen.

Arbeitnehmer

3 Fragen

Wer zahlt meinen Lohn nach dem Insolvenzantrag?

Für die letzten drei Monate vor Verfahrenseröffnung wird regelmäßig Insolvenzgeld gezahlt. Zuständig ist die Agentur für Arbeit.

Kann mir im Insolvenzverfahren gekündigt werden?

Ja, allerdings mit besonderer Kündigungsfrist von maximal drei Monaten und – bei Betriebsänderungen – unter Beteiligung des Betriebsrats.

Was passiert bei einem Betriebsübergang?

Der Erwerber tritt grundsätzlich in bestehende Arbeitsverhältnisse ein (§ 613a BGB). Ausnahmen bestehen für Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen im Insolvenzverfahren.

Kanzlei

6 Fragen

Wo befindet sich die Kanzlei?

In Hattersheim am Main, im Kern der Rhein-Main-Region und in unmittelbarer Nähe zu Frankfurt, Wiesbaden und Mainz.

Wie läuft ein Erstgespräch ab?

Vertraulich, strukturiert und lösungsorientiert. Nach einer kurzen Vorabklärung folgt ein Termin – persönlich in Hattersheim oder per Videokonferenz.

Werden auch bundesweit Mandate übernommen?

Ja. Insolvenz- und Restrukturierungsmandate werden regelmäßig bundesweit betreut. Der Kanzleisitz im Rhein-Main-Raum bleibt organisatorischer Bezugspunkt.

Wie erfolgt die Honorarabrechnung?

In der Regel auf Stundensatzbasis mit vorheriger Abstimmung des voraussichtlichen Aufwands. In geeigneten Fällen sind Pauschal- oder Stufenhonorare möglich.

Ist die Erstberatung kostenpflichtig?

Ja, die Erstberatung ist eine kostenpflichtige Rechtsdienstleistung. Der Umfang und das Honorar werden vor Beginn transparent vereinbart.

Wie sicher werden meine Unterlagen behandelt?

Sämtliche Unterlagen unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheit. Für sensible Dokumente wird ein verschlüsselter Übermittlungsweg vereinbart – nicht per unverschlüsselter E-Mail.

Erstkontakt

Eine Krise wartet nicht.

Lassen Sie uns die Situation vertraulich einordnen – persönlich, verbindlich und ohne Umwege.