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Kernkompetenz

Insolvenzrecht: klare rechtliche Einordnung, tragfähige Wege.

Das Insolvenzrecht bietet einen strukturierten Rahmen, um wirtschaftlich schwierige Situationen geordnet zu bearbeiten. Entscheidend ist die frühzeitige, sachliche Bewertung der Ausgangslage – für Unternehmen ebenso wie für Geschäftsleitungen und Gläubiger.

Typische Ausgangslagen

Wann diese Beratung sinnvoll ist

  • 01Drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit im Unternehmen
  • 02Überschuldung nach § 19 InsO oder ungeklärte Fortführungsprognose
  • 03Unklare Handlungspflichten der Geschäftsleitung
  • 04Anfragen von Gläubigern, Banken oder Sicherungsnehmern zur Fortführung
  • 05Beteiligung als Gläubiger an einem eröffneten Insolvenzverfahren

Handlungsoptionen

Mögliche Wege

  • Prüfung der Insolvenzgründe und der Antragspflichten
  • Bewertung von Sanierung außerhalb und innerhalb eines Verfahrens
  • Vorbereitung eines Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmantrags
  • Entwicklung eines Insolvenzplans zur Fortführung
  • Vertretung gegenüber Insolvenzverwaltung und Gerichten

Beratungsleistungen

Was die Kanzlei übernimmt

Rechtliche Ersteinschätzung und Krisenanalyse

Begleitung bei Antragstellung und Verfahrenswahl

Beratung der Geschäftsleitung zu Pflichten und Haftungsrisiken

Kommunikation mit Gläubigern, Banken und Warenkreditversicherern

Vertretung im eröffneten Verfahren

Ablauf

Vier Phasen einer strukturierten Bearbeitung

  1. 01

    Lage einordnen

    Vertrauliches Erstgespräch, Sichtung der wirtschaftlichen und rechtlichen Ausgangslage.

  2. 02

    Optionen strukturieren

    Bewertung außergerichtlicher und gerichtlicher Sanierungswege.

  3. 03

    Handlungsplan festlegen

    Klare Empfehlung mit Zeitachse und Verantwortlichkeiten.

  4. 04

    Umsetzung begleiten

    Fortlaufende rechtliche Betreuung des gewählten Weges.

Häufige Fragen

Antworten zu Insolvenzrecht

Wann sollte anwaltlich das Insolvenzrecht geprüft werden?
Sobald wirtschaftliche Anspannung erkennbar wird – etwa Liquiditätsengpässe, wiederkehrende Mahnungen oder wegbrechende Aufträge. Je früher die Lage geprüft wird, desto größer sind die Handlungsspielräume.
Bedeutet ein Insolvenzantrag automatisch das Ende des Unternehmens?
Nein. Insolvenzverfahren werden regelmäßig auch zur Sanierung genutzt, etwa in Eigenverwaltung, im Schutzschirmverfahren oder über einen Insolvenzplan.
Welche Pflichten hat die Geschäftsleitung?
Geschäftsleiter sind unter anderem zur Prüfung der Insolvenzgründe und zur rechtzeitigen Antragstellung verpflichtet. Verstöße können zu persönlicher Haftung führen.
Was ist der Unterschied zwischen Regelinsolvenz und Eigenverwaltung?
In der Regelinsolvenz übernimmt eine Insolvenzverwaltung die Führung, in der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsleitung – unter Aufsicht – am Steuer.
Wie werden Gläubigerinteressen berücksichtigt?
Gläubiger haben je nach Sicherung und Rang unterschiedliche Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte, etwa in Gläubigerausschüssen oder bei Abstimmungen über Insolvenzpläne.

Erstkontakt

Eine Krise wartet nicht.

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