Kernkompetenz
Insolvenzrecht: klare rechtliche Einordnung, tragfähige Wege.
Das Insolvenzrecht bietet einen strukturierten Rahmen, um wirtschaftlich schwierige Situationen geordnet zu bearbeiten. Entscheidend ist die frühzeitige, sachliche Bewertung der Ausgangslage – für Unternehmen ebenso wie für Geschäftsleitungen und Gläubiger.
Typische Ausgangslagen
Wann diese Beratung sinnvoll ist
- 01Drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit im Unternehmen
- 02Überschuldung nach § 19 InsO oder ungeklärte Fortführungsprognose
- 03Unklare Handlungspflichten der Geschäftsleitung
- 04Anfragen von Gläubigern, Banken oder Sicherungsnehmern zur Fortführung
- 05Beteiligung als Gläubiger an einem eröffneten Insolvenzverfahren
Handlungsoptionen
Mögliche Wege
- Prüfung der Insolvenzgründe und der Antragspflichten
- Bewertung von Sanierung außerhalb und innerhalb eines Verfahrens
- Vorbereitung eines Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmantrags
- Entwicklung eines Insolvenzplans zur Fortführung
- Vertretung gegenüber Insolvenzverwaltung und Gerichten
Beratungsleistungen
Was die Kanzlei übernimmt
Rechtliche Ersteinschätzung und Krisenanalyse
Begleitung bei Antragstellung und Verfahrenswahl
Beratung der Geschäftsleitung zu Pflichten und Haftungsrisiken
Kommunikation mit Gläubigern, Banken und Warenkreditversicherern
Vertretung im eröffneten Verfahren
Ablauf
Vier Phasen einer strukturierten Bearbeitung
- 01
Lage einordnen
Vertrauliches Erstgespräch, Sichtung der wirtschaftlichen und rechtlichen Ausgangslage.
- 02
Optionen strukturieren
Bewertung außergerichtlicher und gerichtlicher Sanierungswege.
- 03
Handlungsplan festlegen
Klare Empfehlung mit Zeitachse und Verantwortlichkeiten.
- 04
Umsetzung begleiten
Fortlaufende rechtliche Betreuung des gewählten Weges.
Häufige Fragen
Antworten zu Insolvenzrecht
- Wann sollte anwaltlich das Insolvenzrecht geprüft werden?
- Sobald wirtschaftliche Anspannung erkennbar wird – etwa Liquiditätsengpässe, wiederkehrende Mahnungen oder wegbrechende Aufträge. Je früher die Lage geprüft wird, desto größer sind die Handlungsspielräume.
- Bedeutet ein Insolvenzantrag automatisch das Ende des Unternehmens?
- Nein. Insolvenzverfahren werden regelmäßig auch zur Sanierung genutzt, etwa in Eigenverwaltung, im Schutzschirmverfahren oder über einen Insolvenzplan.
- Welche Pflichten hat die Geschäftsleitung?
- Geschäftsleiter sind unter anderem zur Prüfung der Insolvenzgründe und zur rechtzeitigen Antragstellung verpflichtet. Verstöße können zu persönlicher Haftung führen.
- Was ist der Unterschied zwischen Regelinsolvenz und Eigenverwaltung?
- In der Regelinsolvenz übernimmt eine Insolvenzverwaltung die Führung, in der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsleitung – unter Aufsicht – am Steuer.
- Wie werden Gläubigerinteressen berücksichtigt?
- Gläubiger haben je nach Sicherung und Rang unterschiedliche Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte, etwa in Gläubigerausschüssen oder bei Abstimmungen über Insolvenzpläne.
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