Sanierungsinstrument
Sanieren – mit dem Steuer in der Hand.
In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsleitung während des Verfahrens am Steuer, begleitet von einer gerichtlich eingesetzten Sachwaltung. Voraussetzung sind eine belastbare Vorbereitung und ein realistisches Sanierungskonzept.
Typische Ausgangslagen
Wann diese Beratung sinnvoll ist
- 01Sanierungsfähiges Unternehmen mit belastbarer Fortführungsprognose
- 02Geordnete Vorbereitungsphase möglich
- 03Bereitschaft der Geschäftsleitung, Verantwortung im Verfahren zu tragen
Handlungsoptionen
Mögliche Wege
- Antrag auf vorläufige Eigenverwaltung
- Verbindung mit Insolvenzplan zur Fortführung
- Vorbereitung eines Restrukturierungsbeauftragten oder CRO
Beratungsleistungen
Was die Kanzlei übernimmt
Prüfung der Zugangsvoraussetzungen
Vorbereitung der Antrags- und Planungsunterlagen
Begleitung im Verfahren einschließlich Gläubigerkommunikation
Ablauf
Vier Phasen einer strukturierten Bearbeitung
- 01
Eignungsprüfung
Rechtliche und wirtschaftliche Voraussetzungen prüfen.
- 02
Vorbereitung
Antrag, Konzept und Kommunikationsplan erarbeiten.
- 03
Antragstellung
Koordination mit Gericht, Sachwaltung und Gläubigern.
- 04
Sanierung
Umsetzung im Verfahren bis zur Aufhebung.
Häufige Fragen
Antworten zu Eigenverwaltung
- Wer führt das Unternehmen in der Eigenverwaltung?
- Die bisherige Geschäftsleitung, überwacht durch eine Sachwaltung.
- Wann ist Eigenverwaltung geeignet?
- Wenn das Unternehmen sanierungsfähig ist und eine geordnete Vorbereitung möglich war.
- Ist Eigenverwaltung öffentlich?
- Die Eröffnung wird veröffentlicht; das operative Geschäft läuft grundsätzlich weiter.
- Was ist der Unterschied zum Schutzschirmverfahren?
- Das Schutzschirmverfahren ist eine besonders vorbereitete Vorstufe der Eigenverwaltung.
- Kann ein Insolvenzplan folgen?
- Ja. Eigenverwaltung und Insolvenzplan werden häufig kombiniert.
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