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Sanierungsinstrument

Sanieren – mit dem Steuer in der Hand.

In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsleitung während des Verfahrens am Steuer, begleitet von einer gerichtlich eingesetzten Sachwaltung. Voraussetzung sind eine belastbare Vorbereitung und ein realistisches Sanierungskonzept.

Typische Ausgangslagen

Wann diese Beratung sinnvoll ist

  • 01Sanierungsfähiges Unternehmen mit belastbarer Fortführungsprognose
  • 02Geordnete Vorbereitungsphase möglich
  • 03Bereitschaft der Geschäftsleitung, Verantwortung im Verfahren zu tragen

Handlungsoptionen

Mögliche Wege

  • Antrag auf vorläufige Eigenverwaltung
  • Verbindung mit Insolvenzplan zur Fortführung
  • Vorbereitung eines Restrukturierungsbeauftragten oder CRO

Beratungsleistungen

Was die Kanzlei übernimmt

Prüfung der Zugangsvoraussetzungen

Vorbereitung der Antrags- und Planungsunterlagen

Begleitung im Verfahren einschließlich Gläubigerkommunikation

Ablauf

Vier Phasen einer strukturierten Bearbeitung

  1. 01

    Eignungsprüfung

    Rechtliche und wirtschaftliche Voraussetzungen prüfen.

  2. 02

    Vorbereitung

    Antrag, Konzept und Kommunikationsplan erarbeiten.

  3. 03

    Antragstellung

    Koordination mit Gericht, Sachwaltung und Gläubigern.

  4. 04

    Sanierung

    Umsetzung im Verfahren bis zur Aufhebung.

Häufige Fragen

Antworten zu Eigenverwaltung

Wer führt das Unternehmen in der Eigenverwaltung?
Die bisherige Geschäftsleitung, überwacht durch eine Sachwaltung.
Wann ist Eigenverwaltung geeignet?
Wenn das Unternehmen sanierungsfähig ist und eine geordnete Vorbereitung möglich war.
Ist Eigenverwaltung öffentlich?
Die Eröffnung wird veröffentlicht; das operative Geschäft läuft grundsätzlich weiter.
Was ist der Unterschied zum Schutzschirmverfahren?
Das Schutzschirmverfahren ist eine besonders vorbereitete Vorstufe der Eigenverwaltung.
Kann ein Insolvenzplan folgen?
Ja. Eigenverwaltung und Insolvenzplan werden häufig kombiniert.

Erstkontakt

Eine Krise wartet nicht.

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