Zum Inhalt springen

Sanierungsberatung

Werte erhalten. Strukturen stabilisieren. Perspektiven schaffen.

Unternehmenssanierung ist ein strukturierter Prozess aus rechtlicher, wirtschaftlicher und organisatorischer Neuausrichtung. Ziel ist die dauerhafte Fortführung des Unternehmens auf einer belastbaren Grundlage.

Typische Ausgangslagen

Wann diese Beratung sinnvoll ist

  • 01Ertragskrise oder rückläufige Auftragslage
  • 02Angespannte Liquidität und Finanzierungslücken
  • 03Belastende Vertragsverhältnisse oder Standortstrukturen
  • 04Sanierungserwartungen von Banken oder Investoren
  • 05Vorbereitung eines Sanierungsgutachtens (IDW S 6-orientiert)

Handlungsoptionen

Mögliche Wege

  • Außergerichtliche Sanierung mit Stakeholder-Vereinbarungen
  • Sanierung über StaRUG-Instrumente
  • Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren
  • Sanierung im Rahmen eines Insolvenzplans

Beratungsleistungen

Was die Kanzlei übernimmt

Rechtliche Sanierungsanalyse und Risikobewertung

Verhandlung mit Banken, Warenkreditversicherern und Kernlieferanten

Vertrags- und Gesellschaftsrechtliche Umsetzung

Begleitung von Restrukturierungsbeauftragten und Sanierungsmoderatoren

Ablauf

Vier Phasen einer strukturierten Bearbeitung

  1. 01

    Sanierungsprüfung

    Beurteilung von Krisenstadium, Handlungsoptionen und Zeitfenster.

  2. 02

    Konzeption

    Rechtliche Struktur des Sanierungskonzepts – integriert mit betriebswirtschaftlicher Planung.

  3. 03

    Verhandlung

    Abstimmung mit Gläubigern, Finanzierern und weiteren Beteiligten.

  4. 04

    Umsetzung

    Begleitung der Maßnahmen und laufende rechtliche Kontrolle.

Häufige Fragen

Antworten zu Unternehmenssanierung

Wann beginnt eine Unternehmenssanierung sinnvoll?
Bereits bei ersten strategischen oder Ertragskrisen. Frühe Sanierungen sind regelmäßig einfacher und günstiger als späte.
Ist eine Sanierung ohne Insolvenzverfahren möglich?
Ja. Viele Sanierungen erfolgen außergerichtlich oder unter Nutzung präventiver Instrumente des StaRUG.
Welche Rolle spielt die Geschäftsleitung?
Sie ist zentral verantwortlich, muss Handlungspflichten wahren und Sanierungsmaßnahmen aktiv steuern.
Was passiert mit bestehenden Verträgen?
Verträge werden im Sanierungsprozess systematisch geprüft; nicht tragfähige Konditionen können neu verhandelt oder beendet werden.
Wie werden Mitarbeitende einbezogen?
Arbeits- und mitbestimmungsrechtliche Aspekte werden früh berücksichtigt und rechtlich sauber begleitet.

Erstkontakt

Eine Krise wartet nicht.

Lassen Sie uns die Situation vertraulich einordnen – persönlich, verbindlich und ohne Umwege.