Präventive Restrukturierung
StaRUG: strukturierte Restrukturierung außerhalb der Insolvenz.
Das StaRUG bietet Unternehmen Instrumente, um eine drohende Zahlungsunfähigkeit außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu bewältigen – bis hin zur mehrheitlichen Umsetzung eines Restrukturierungsplans.
Typische Ausgangslagen
Wann diese Beratung sinnvoll ist
- 01Drohende Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 18 InsO
- 02Blockade einzelner Gläubiger bei außergerichtlicher Sanierung
- 03Bedarf nach vertraulicher, gerichtsferner Restrukturierung
Handlungsoptionen
Mögliche Wege
- Restrukturierungsplan mit Mehrheitsentscheidung
- Stabilisierungsanordnung zur temporären Vollstreckungssperre
- Einbeziehung von Finanzierungs- oder Vertragsbeziehungen
Beratungsleistungen
Was die Kanzlei übernimmt
Prüfung der Zugangsvoraussetzungen
Erarbeitung des Restrukturierungskonzepts und -plans
Verhandlung mit Planbetroffenen
Begleitung von Restrukturierungsbeauftragten
Ablauf
Vier Phasen einer strukturierten Bearbeitung
- 01
Analyse
Prüfung, ob und welche StaRUG-Instrumente sinnvoll sind.
- 02
Planentwurf
Erarbeitung des Restrukturierungsplans und der Gruppen.
- 03
Abstimmung
Verhandlung und Abstimmungsprozess.
- 04
Umsetzung
Vollzug der beschlossenen Maßnahmen.
Häufige Fragen
Antworten zu StaRUG
- Was ist das StaRUG?
- Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen – ein Werkzeugkasten zur präventiven Restrukturierung.
- Ist ein Gerichtsverfahren zwingend?
- Nein. Viele Elemente können vertraulich genutzt werden; einige Werkzeuge erfordern gerichtliche Anordnung.
- Können einzelne Gläubiger überstimmt werden?
- Ja, unter engen Voraussetzungen im Rahmen des Restrukturierungsplans.
- Wann ist StaRUG statt Insolvenz sinnvoll?
- Insbesondere bei drohender Zahlungsunfähigkeit mit klar strukturierbarem Gläubigerkreis.
- Wer koordiniert das Verfahren?
- Die Geschäftsleitung, gegebenenfalls unterstützt durch einen Restrukturierungsbeauftragten.
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