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BRUSTRechtsanwaltskanzlei

Sanierung ohne Verfahren

Außergerichtliche Sanierung: leise, schnell, wirtschaftlich effizient.

Wo Zeit und Gesprächsbereitschaft der Beteiligten es zulassen, ist die außergerichtliche Sanierung häufig der effizienteste Weg. Sie erfordert klare Konzepte, rechtlich saubere Vereinbarungen und diszipliniertes Stakeholder-Management.

Typische Ausgangslagen

Wann diese Beratung sinnvoll ist

  • 01Frühzeitig erkannte Krise mit ausreichendem Zeitfenster
  • 02Überschaubare Zahl gesprächsbereiter Kernstakeholder
  • 03Sanierungskonzept nach IDW S 6-Orientierung
  • 04Erforderliche Stundungs- oder Verzichtsverhandlungen

Handlungsoptionen

Mögliche Wege

  • Stundungs- und Verzichtsvereinbarungen
  • Sanierungsdarlehen und Rangrücktritte
  • Vertragliche Neuordnung von Miet-, Liefer- und Kreditverhältnissen
  • Gesellschafterbeiträge und Kapitalmaßnahmen

Beratungsleistungen

Was die Kanzlei übernimmt

Rechtliche Struktur des Sanierungskonzepts

Verhandlung mit Banken, Warenkreditversicherern und Kernlieferanten

Vertragsdokumentation und Umsetzungsbegleitung

Abgrenzung zu Antragspflichten und Anfechtungsrisiken

Ablauf

Vier Phasen einer strukturierten Bearbeitung

  1. 01

    Konzept

    Aufbau eines konsistenten Sanierungskonzepts.

  2. 02

    Verhandlung

    Strukturierte Gespräche mit Kernbeteiligten.

  3. 03

    Vereinbarung

    Rechtssichere Dokumentation der Beiträge.

  4. 04

    Monitoring

    Nachverfolgung der Sanierungsmaßnahmen.

Häufige Fragen

Antworten zu Außergerichtliche Sanierung

Wann ist außergerichtliche Sanierung sinnvoll?
Bei früh erkannter Krise mit ausreichendem Zeitfenster und einem strukturierten Gläubigerkreis.
Welche Grenzen bestehen?
Bei blockierenden Einzelgläubigern, Zeitdruck oder fehlender Finanzierung stoßen außergerichtliche Wege an Grenzen.
Gibt es Anfechtungsrisiken?
Ja. Deshalb sind Sanierungsbeiträge sauber zu strukturieren und zu dokumentieren.
Wie unterscheidet sie sich vom StaRUG?
StaRUG-Verfahren erlauben Mehrheitsentscheidungen und gerichtliche Instrumente; die außergerichtliche Sanierung bleibt vollständig einvernehmlich.
Wer sollte eingebunden werden?
In der Regel finanzierende Banken, Warenkreditversicherer und Kernlieferanten, teilweise auch Gesellschafter und größere Kunden.
Ist ein Sanierungsgutachten nötig?
Häufig ja – insbesondere Banken erwarten ein Sanierungskonzept nach IDW S 6-Standard.

Erstkontakt

Eine Krise wartet nicht.

Lassen Sie uns die Situation vertraulich einordnen – persönlich, verbindlich und ohne Umwege.