Sanierung ohne Verfahren
Außergerichtliche Sanierung: leise, schnell, wirtschaftlich effizient.
Wo Zeit und Gesprächsbereitschaft der Beteiligten es zulassen, ist die außergerichtliche Sanierung häufig der effizienteste Weg. Sie erfordert klare Konzepte, rechtlich saubere Vereinbarungen und diszipliniertes Stakeholder-Management.
Typische Ausgangslagen
Wann diese Beratung sinnvoll ist
- 01Frühzeitig erkannte Krise mit ausreichendem Zeitfenster
- 02Überschaubare Zahl gesprächsbereiter Kernstakeholder
- 03Sanierungskonzept nach IDW S 6-Orientierung
- 04Erforderliche Stundungs- oder Verzichtsverhandlungen
Handlungsoptionen
Mögliche Wege
- Stundungs- und Verzichtsvereinbarungen
- Sanierungsdarlehen und Rangrücktritte
- Vertragliche Neuordnung von Miet-, Liefer- und Kreditverhältnissen
- Gesellschafterbeiträge und Kapitalmaßnahmen
Beratungsleistungen
Was die Kanzlei übernimmt
Rechtliche Struktur des Sanierungskonzepts
Verhandlung mit Banken, Warenkreditversicherern und Kernlieferanten
Vertragsdokumentation und Umsetzungsbegleitung
Abgrenzung zu Antragspflichten und Anfechtungsrisiken
Ablauf
Vier Phasen einer strukturierten Bearbeitung
- 01
Konzept
Aufbau eines konsistenten Sanierungskonzepts.
- 02
Verhandlung
Strukturierte Gespräche mit Kernbeteiligten.
- 03
Vereinbarung
Rechtssichere Dokumentation der Beiträge.
- 04
Monitoring
Nachverfolgung der Sanierungsmaßnahmen.
Häufige Fragen
Antworten zu Außergerichtliche Sanierung
- Wann ist außergerichtliche Sanierung sinnvoll?
- Bei früh erkannter Krise mit ausreichendem Zeitfenster und einem strukturierten Gläubigerkreis.
- Welche Grenzen bestehen?
- Bei blockierenden Einzelgläubigern, Zeitdruck oder fehlender Finanzierung stoßen außergerichtliche Wege an Grenzen.
- Gibt es Anfechtungsrisiken?
- Ja. Deshalb sind Sanierungsbeiträge sauber zu strukturieren und zu dokumentieren.
- Wie unterscheidet sie sich vom StaRUG?
- StaRUG-Verfahren erlauben Mehrheitsentscheidungen und gerichtliche Instrumente; die außergerichtliche Sanierung bleibt vollständig einvernehmlich.
- Wer sollte eingebunden werden?
- In der Regel finanzierende Banken, Warenkreditversicherer und Kernlieferanten, teilweise auch Gesellschafter und größere Kunden.
- Ist ein Sanierungsgutachten nötig?
- Häufig ja – insbesondere Banken erwarten ein Sanierungskonzept nach IDW S 6-Standard.
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