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BRUSTRechtsanwaltskanzlei

StaRUG-Instrument

Sanierungsmoderation: vertraulich vermittelt, rechtlich strukturiert.

Die Sanierungsmoderation nach §§ 94 ff. StaRUG ist ein vertrauliches Verfahren zur einvernehmlichen Sanierung. Ein gerichtlich bestellter Moderator unterstützt Verhandlungen zwischen Unternehmen und Gläubigern.

Typische Ausgangslagen

Wann diese Beratung sinnvoll ist

  • 01Sanierungsbedarf mit überschaubarem Gläubigerkreis
  • 02Wunsch nach vertraulicher, gerichtsferner Lösung
  • 03Blockade einzelner Verhandlungspartner ohne Restrukturierungsplan
  • 04Bedarf an neutraler Vermittlung

Handlungsoptionen

Mögliche Wege

  • Antrag auf Bestellung eines Sanierungsmoderators
  • Erarbeitung einer Sanierungsvereinbarung
  • Bestätigung der Vereinbarung durch das Restrukturierungsgericht

Beratungsleistungen

Was die Kanzlei übernimmt

Prüfung der Voraussetzungen und Erfolgsaussichten

Vorbereitung von Antrag und Kommunikationsstruktur

Rechtliche Begleitung während der Moderation

Umsetzung der Sanierungsvereinbarung

Ablauf

Vier Phasen einer strukturierten Bearbeitung

  1. 01

    Eignungsprüfung

    Prüfung, ob die Sanierungsmoderation das geeignete Instrument ist.

  2. 02

    Antrag

    Antrag auf Bestellung eines Moderators beim Restrukturierungsgericht.

  3. 03

    Moderation

    Vertrauliche Verhandlungen mit den Beteiligten.

  4. 04

    Vereinbarung

    Abschluss und optionale gerichtliche Bestätigung.

Häufige Fragen

Antworten zu Sanierungsmoderation

Was ist eine Sanierungsmoderation?
Ein vertrauliches Verfahren nach §§ 94 ff. StaRUG, in dem ein neutraler Moderator die Sanierungsverhandlungen begleitet.
Wann ist sie sinnvoll?
Bei überschaubarem Gläubigerkreis und der Aussicht auf einvernehmliche Lösung.
Ist die Moderation öffentlich?
Nein. Sie ist grundsätzlich vertraulich.
Wer trägt die Kosten?
In der Regel das antragstellende Unternehmen; die Höhe wird gerichtlich festgesetzt.
Wie lange dauert das Verfahren?
Zunächst bis zu drei Monate, verlängerbar auf bis zu sechs Monate.
Was passiert, wenn keine Einigung gelingt?
Es bleibt der Übergang in ein Restrukturierungs- oder Insolvenzverfahren möglich.

Erstkontakt

Eine Krise wartet nicht.

Lassen Sie uns die Situation vertraulich einordnen – persönlich, verbindlich und ohne Umwege.