Sanierung im Verfahren
Der Insolvenzplan als Fortführungsinstrument.
Der Insolvenzplan ermöglicht eine vom Regelverfahren abweichende, individuell gestaltete Lösung – bis hin zur vollständigen Fortführung des Unternehmens.
Typische Ausgangslagen
Wann diese Beratung sinnvoll ist
- 01Sanierungsfähiges Unternehmen im Insolvenzverfahren
- 02Fortführungsinteresse von Geschäftsleitung, Gesellschaftern oder Investoren
- 03Bedarf an gestalteter Regelung der Gläubigerbefriedigung
Handlungsoptionen
Mögliche Wege
- Fortführungsplan in Eigenverwaltung
- Übertragende Sanierung im Rahmen des Plans
- Kombination mit Investorenprozess
Beratungsleistungen
Was die Kanzlei übernimmt
Konzeption und Verhandlung des Insolvenzplans
Abstimmung mit Insolvenzverwaltung, Sachwaltung und Gerichten
Kommunikation mit Gläubigergruppen
Ablauf
Vier Phasen einer strukturierten Bearbeitung
- 01
Vorüberlegung
Prüfung, ob ein Insolvenzplan der geeignete Weg ist.
- 02
Planentwurf
Gestaltender Teil, Rechnungswerk und Gläubigergruppen.
- 03
Abstimmung
Erörterungs- und Abstimmungstermin.
- 04
Umsetzung
Vollzug nach Rechtskraft der Planbestätigung.
Häufige Fragen
Antworten zu Insolvenzplan
- Wann kommt ein Insolvenzplan in Betracht?
- Wenn eine gestaltete Lösung wirtschaftlich sinnvoller ist als die Regelabwicklung.
- Wer kann einen Plan vorlegen?
- Insbesondere Insolvenzverwaltung und Schuldner.
- Können Gläubiger überstimmt werden?
- Unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Obstruktionsverbotsregelungen.
- Wie lange dauert ein Planverfahren?
- Von wenigen Monaten bis zu über einem Jahr, je nach Komplexität.
- Was passiert nach Bestätigung des Plans?
- Die Regelungen werden umgesetzt und das Verfahren wird aufgehoben.
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