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Sanierung im Verfahren

Der Insolvenzplan als Fortführungsinstrument.

Der Insolvenzplan ermöglicht eine vom Regelverfahren abweichende, individuell gestaltete Lösung – bis hin zur vollständigen Fortführung des Unternehmens.

Typische Ausgangslagen

Wann diese Beratung sinnvoll ist

  • 01Sanierungsfähiges Unternehmen im Insolvenzverfahren
  • 02Fortführungsinteresse von Geschäftsleitung, Gesellschaftern oder Investoren
  • 03Bedarf an gestalteter Regelung der Gläubigerbefriedigung

Handlungsoptionen

Mögliche Wege

  • Fortführungsplan in Eigenverwaltung
  • Übertragende Sanierung im Rahmen des Plans
  • Kombination mit Investorenprozess

Beratungsleistungen

Was die Kanzlei übernimmt

Konzeption und Verhandlung des Insolvenzplans

Abstimmung mit Insolvenzverwaltung, Sachwaltung und Gerichten

Kommunikation mit Gläubigergruppen

Ablauf

Vier Phasen einer strukturierten Bearbeitung

  1. 01

    Vorüberlegung

    Prüfung, ob ein Insolvenzplan der geeignete Weg ist.

  2. 02

    Planentwurf

    Gestaltender Teil, Rechnungswerk und Gläubigergruppen.

  3. 03

    Abstimmung

    Erörterungs- und Abstimmungstermin.

  4. 04

    Umsetzung

    Vollzug nach Rechtskraft der Planbestätigung.

Häufige Fragen

Antworten zu Insolvenzplan

Wann kommt ein Insolvenzplan in Betracht?
Wenn eine gestaltete Lösung wirtschaftlich sinnvoller ist als die Regelabwicklung.
Wer kann einen Plan vorlegen?
Insbesondere Insolvenzverwaltung und Schuldner.
Können Gläubiger überstimmt werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Obstruktionsverbotsregelungen.
Wie lange dauert ein Planverfahren?
Von wenigen Monaten bis zu über einem Jahr, je nach Komplexität.
Was passiert nach Bestätigung des Plans?
Die Regelungen werden umgesetzt und das Verfahren wird aufgehoben.

Erstkontakt

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