Präventive Sanierung
Schutzschirm – geschützter Raum für die Sanierungsvorbereitung.
Das Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO ermöglicht die Vorbereitung eines Insolvenzplans in Eigenverwaltung unter dem Schutz eines gerichtlichen Rahmens. Voraussetzung ist unter anderem, dass Zahlungsunfähigkeit noch nicht eingetreten ist.
Typische Ausgangslagen
Wann diese Beratung sinnvoll ist
- 01Drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
- 02Sanierungsaussichten sind nicht offensichtlich aussichtslos
- 03Klarer Wille zur Vorbereitung eines Insolvenzplans
Handlungsoptionen
Mögliche Wege
- Antrag auf Schutzschirmverfahren
- Kombination mit vorläufiger Eigenverwaltung
- Übergang in ein reguläres Eigenverwaltungsverfahren
Beratungsleistungen
Was die Kanzlei übernimmt
Prüfung der Zugangsvoraussetzungen und Bescheinigung
Vorbereitung von Antrag, Planentwurf und Kommunikation
Begleitung im Verfahren
Ablauf
Vier Phasen einer strukturierten Bearbeitung
- 01
Voraussetzungen
Rechtliche und wirtschaftliche Zugangsprüfung.
- 02
Vorbereitung
Bescheinigung, Antrag und Kommunikationsplan.
- 03
Verfahren
Nutzung der Schutzfrist zur Planvorbereitung.
- 04
Übergang
Anschluss an Eigenverwaltung und Insolvenzplan.
Häufige Fragen
Antworten zu Schutzschirmverfahren
- Wann ist ein Schutzschirmverfahren möglich?
- Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, wenn Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist.
- Wie lange dauert die Schutzfrist?
- Gesetzlich sind bis zu drei Monate vorgesehen.
- Wer führt das Unternehmen?
- Die Geschäftsleitung, begleitet durch einen vorläufigen Sachwalter.
- Ist eine Bescheinigung erforderlich?
- Ja. Ein qualifizierter Aussteller bescheinigt die Voraussetzungen.
- Wie geht es nach der Schutzfrist weiter?
- In der Regel folgt die Eröffnung der Eigenverwaltung mit Umsetzung des Insolvenzplans.
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