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Präventive Sanierung

Schutzschirm – geschützter Raum für die Sanierungsvorbereitung.

Das Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO ermöglicht die Vorbereitung eines Insolvenzplans in Eigenverwaltung unter dem Schutz eines gerichtlichen Rahmens. Voraussetzung ist unter anderem, dass Zahlungsunfähigkeit noch nicht eingetreten ist.

Typische Ausgangslagen

Wann diese Beratung sinnvoll ist

  • 01Drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
  • 02Sanierungsaussichten sind nicht offensichtlich aussichtslos
  • 03Klarer Wille zur Vorbereitung eines Insolvenzplans

Handlungsoptionen

Mögliche Wege

  • Antrag auf Schutzschirmverfahren
  • Kombination mit vorläufiger Eigenverwaltung
  • Übergang in ein reguläres Eigenverwaltungsverfahren

Beratungsleistungen

Was die Kanzlei übernimmt

Prüfung der Zugangsvoraussetzungen und Bescheinigung

Vorbereitung von Antrag, Planentwurf und Kommunikation

Begleitung im Verfahren

Ablauf

Vier Phasen einer strukturierten Bearbeitung

  1. 01

    Voraussetzungen

    Rechtliche und wirtschaftliche Zugangsprüfung.

  2. 02

    Vorbereitung

    Bescheinigung, Antrag und Kommunikationsplan.

  3. 03

    Verfahren

    Nutzung der Schutzfrist zur Planvorbereitung.

  4. 04

    Übergang

    Anschluss an Eigenverwaltung und Insolvenzplan.

Häufige Fragen

Antworten zu Schutzschirmverfahren

Wann ist ein Schutzschirmverfahren möglich?
Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, wenn Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist.
Wie lange dauert die Schutzfrist?
Gesetzlich sind bis zu drei Monate vorgesehen.
Wer führt das Unternehmen?
Die Geschäftsleitung, begleitet durch einen vorläufigen Sachwalter.
Ist eine Bescheinigung erforderlich?
Ja. Ein qualifizierter Aussteller bescheinigt die Voraussetzungen.
Wie geht es nach der Schutzfrist weiter?
In der Regel folgt die Eröffnung der Eigenverwaltung mit Umsetzung des Insolvenzplans.

Erstkontakt

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