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Sanierung

Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens

6 Min. Lesezeit

Nicht jede Unternehmenskrise mündet zwingend in ein Insolvenzverfahren. Eine außergerichtliche Sanierung kann geräuscharm, wirtschaftlich effizient und unternehmensfreundlich sein, sofern die Rahmenbedingungen dies erlauben.

Voraussetzung ist ein strukturiertes Konzept, das aus einer belastbaren Analyse der Ausgangslage, einer klaren strategischen Neuausrichtung und wirtschaftlich tragfähigen Maßnahmen besteht. Häufig wird ein Sanierungskonzept an den Grundsätzen des IDW S 6 ausgerichtet.

Die wichtigsten Beteiligten – Banken, Warenkreditversicherer, Kernlieferanten, Kunden und Mitarbeitende – müssen frühzeitig eingebunden werden. Sanierungsbeiträge werden verhandelt, vertraglich abgesichert und in eine belastbare Struktur überführt.

Grenzen findet die außergerichtliche Sanierung dort, wo einzelne Beteiligte blockieren oder die Zeit für einvernehmliche Lösungen fehlt. Präventive Instrumente des StaRUG oder ein Verfahren in Eigenverwaltung können dann eine ergänzende oder alternative Rolle spielen.

Der Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall.

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