Zum Inhalt springen
BRUSTRechtsanwaltskanzlei

Ordnung und Abschluss

Liquidation: geordnete Abwicklung mit rechtlicher Präzision.

Wenn Fortführung oder Sanierung nicht in Betracht kommen, ist die geordnete Liquidation der richtige Weg. Rechtlich sauber vorbereitet schützt sie Gesellschafter und Geschäftsleitung und wahrt Werte.

Typische Ausgangslagen

Wann diese Beratung sinnvoll ist

  • 01Wegfall des Unternehmenszwecks
  • 02Gesellschafterbeschluss zur Auflösung
  • 03Übergang von der Krise in eine geordnete Beendigung
  • 04Vermeidung eines Insolvenzverfahrens bei ausreichender Deckung

Handlungsoptionen

Mögliche Wege

  • Liquidation nach GmbHG bzw. AktG
  • Übertragung einzelner Vermögenswerte im Rahmen der Abwicklung
  • Kombination mit steuerlicher und arbeitsrechtlicher Beratung

Beratungsleistungen

Was die Kanzlei übernimmt

Vorbereitung des Auflösungsbeschlusses und der Handelsregistereintragung

Rechtliche Begleitung der Abwicklungsphase

Kommunikation mit Gläubigern und Vertragspartnern

Abschluss der Liquidation und Löschung

Ablauf

Vier Phasen einer strukturierten Bearbeitung

  1. 01

    Beschluss

    Gesellschafterbeschluss und Registeranmeldung.

  2. 02

    Abwicklung

    Beendigung laufender Geschäfte und Verwertung.

  3. 03

    Gläubigerruf

    Aufforderung und Befriedigung der Gläubiger.

  4. 04

    Beendigung

    Sperrjahr, Schlussbilanz und Löschung.

Häufige Fragen

Antworten zu Liquidation

Wann ist Liquidation sinnvoll?
Wenn Fortführung nicht gewollt oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist und die Gesellschaft ausreichend Deckung für alle Verbindlichkeiten hat.
Was unterscheidet sie von der Insolvenz?
Die Liquidation ist ein Instrument geordneter Beendigung ohne Insolvenzverfahren – Voraussetzung ist die Deckungsfähigkeit.
Wie lange dauert eine Liquidation?
Mindestens ein Jahr (Sperrjahr nach Gläubigeraufruf), häufig länger.
Wer führt die Liquidation?
In der Regel die bisherige Geschäftsleitung als Liquidatoren oder gesondert bestellte Personen.
Was passiert bei Deckungslücken?
Dann ist ein Insolvenzantrag zu prüfen; die Liquidation ist keine Umgehungsmöglichkeit.
Wie werden Mitarbeitende einbezogen?
Arbeitsverhältnisse werden nach arbeitsrechtlichen Regeln beendet; Mitbestimmungsrechte sind zu wahren.

Erstkontakt

Eine Krise wartet nicht.

Lassen Sie uns die Situation vertraulich einordnen – persönlich, verbindlich und ohne Umwege.