Ordnung und Abschluss
Liquidation: geordnete Abwicklung mit rechtlicher Präzision.
Wenn Fortführung oder Sanierung nicht in Betracht kommen, ist die geordnete Liquidation der richtige Weg. Rechtlich sauber vorbereitet schützt sie Gesellschafter und Geschäftsleitung und wahrt Werte.
Typische Ausgangslagen
Wann diese Beratung sinnvoll ist
- 01Wegfall des Unternehmenszwecks
- 02Gesellschafterbeschluss zur Auflösung
- 03Übergang von der Krise in eine geordnete Beendigung
- 04Vermeidung eines Insolvenzverfahrens bei ausreichender Deckung
Handlungsoptionen
Mögliche Wege
- Liquidation nach GmbHG bzw. AktG
- Übertragung einzelner Vermögenswerte im Rahmen der Abwicklung
- Kombination mit steuerlicher und arbeitsrechtlicher Beratung
Beratungsleistungen
Was die Kanzlei übernimmt
Vorbereitung des Auflösungsbeschlusses und der Handelsregistereintragung
Rechtliche Begleitung der Abwicklungsphase
Kommunikation mit Gläubigern und Vertragspartnern
Abschluss der Liquidation und Löschung
Ablauf
Vier Phasen einer strukturierten Bearbeitung
- 01
Beschluss
Gesellschafterbeschluss und Registeranmeldung.
- 02
Abwicklung
Beendigung laufender Geschäfte und Verwertung.
- 03
Gläubigerruf
Aufforderung und Befriedigung der Gläubiger.
- 04
Beendigung
Sperrjahr, Schlussbilanz und Löschung.
Häufige Fragen
Antworten zu Liquidation
- Wann ist Liquidation sinnvoll?
- Wenn Fortführung nicht gewollt oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist und die Gesellschaft ausreichend Deckung für alle Verbindlichkeiten hat.
- Was unterscheidet sie von der Insolvenz?
- Die Liquidation ist ein Instrument geordneter Beendigung ohne Insolvenzverfahren – Voraussetzung ist die Deckungsfähigkeit.
- Wie lange dauert eine Liquidation?
- Mindestens ein Jahr (Sperrjahr nach Gläubigeraufruf), häufig länger.
- Wer führt die Liquidation?
- In der Regel die bisherige Geschäftsleitung als Liquidatoren oder gesondert bestellte Personen.
- Was passiert bei Deckungslücken?
- Dann ist ein Insolvenzantrag zu prüfen; die Liquidation ist keine Umgehungsmöglichkeit.
- Wie werden Mitarbeitende einbezogen?
- Arbeitsverhältnisse werden nach arbeitsrechtlichen Regeln beendet; Mitbestimmungsrechte sind zu wahren.
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