Insolvenzgründe
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sauber abgrenzen.
Die rechtliche Einordnung von drohender Zahlungsunfähigkeit, eingetretener Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ist die Grundlage jeder Krisenentscheidung. Sie bestimmt Fristen, Handlungspflichten und die Wahl des richtigen Sanierungswegs.
Typische Ausgangslagen
Wann diese Beratung sinnvoll ist
- 01Rollierende Liquiditätsplanung zeigt Deckungslücken
- 02Fällige Verbindlichkeiten können nicht vollständig bedient werden
- 03Bilanzielle Überschuldung mit unklarer Fortführungsprognose
- 04Streit über den Zeitpunkt der Insolvenzreife
- 05Vorbereitung eines belastbaren Prognosezeitraums
Handlungsoptionen
Mögliche Wege
- Prüfung der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO (Drei-Wochen-Betrachtung, 10-%-Grenze)
- Prüfung drohender Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO über den 24-Monats-Prognosezeitraum
- Überschuldungsprüfung nach § 19 InsO mit Fortführungsprognose
- Rechtliche Dokumentation von Ergebnissen und Entscheidungen
Beratungsleistungen
Was die Kanzlei übernimmt
Rechtliche Prüfung der Insolvenzgründe
Abstimmung mit Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und CFO
Erarbeitung einer belastbaren Fortführungsprognose (rechtlicher Rahmen)
Handlungsleitfaden für die Geschäftsleitung
Ablauf
Vier Phasen einer strukturierten Bearbeitung
- 01
Datenlage
Sichtung von Liquiditätsplanung, Debitoren, Kreditoren und Finanzierung.
- 02
Prüfung
Rechtliche Bewertung nach §§ 17, 18, 19 InsO.
- 03
Einordnung
Ergebnis mit Konsequenzen für Fristen und Handlungsspielräume.
- 04
Umsetzung
Klare Empfehlung für den weiteren Weg – innerhalb oder außerhalb eines Verfahrens.
Häufige Fragen
Antworten zu Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
- Was ist Zahlungsunfähigkeit?
- Zahlungsunfähigkeit liegt in der Regel vor, wenn ein Unternehmen seine fälligen Zahlungspflichten nicht mehr im Wesentlichen erfüllen kann. Die Rechtsprechung nutzt hierfür die 10-%-Grenze über einen Zeitraum von rund drei Wochen.
- Was bedeutet drohende Zahlungsunfähigkeit?
- Sie liegt vor, wenn absehbar ist, dass die Zahlungspflichten in einem Prognosezeitraum von 24 Monaten voraussichtlich nicht mehr erfüllt werden können (§ 18 InsO).
- Wann ist ein Unternehmen überschuldet?
- Bei rechnerischer Überschuldung ohne positive Fortführungsprognose. Die Prognose ist rechtlich und wirtschaftlich sauber zu dokumentieren (§ 19 InsO).
- Welche Fristen gelten bei Insolvenzreife?
- Bei Zahlungsunfähigkeit grundsätzlich drei Wochen, bei Überschuldung bis zu sechs Wochen (§ 15a InsO) – engmaschige Prüfung ist erforderlich.
- Wer trifft die Prüfung?
- Die Geschäftsleitung, häufig unter Einbindung von Anwaltschaft, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung.
- Was passiert bei falscher Einordnung?
- Es drohen persönliche Haftung, straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Konsequenzen sowie Rückforderungsansprüche im späteren Verfahren.
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