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BRUSTRechtsanwaltskanzlei

Antragsverfahren

Insolvenzantrag: strukturiert vorbereitet, rechtssicher gestellt.

Ein Insolvenzantrag ist kein Ende, sondern der Beginn eines strukturierten Verfahrens. Rechtzeitige, vollständige und strategisch vorbereitete Anträge schaffen die Grundlage für Sanierung und Haftungsschutz.

Typische Ausgangslagen

Wann diese Beratung sinnvoll ist

  • 01Ausgelöste Antragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
  • 02Vorbereitung eines Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmantrags
  • 03Erforderliche Kommunikation mit Gericht, Gläubigern und Belegschaft
  • 04Antrag durch Gläubiger und dessen Zulässigkeit

Handlungsoptionen

Mögliche Wege

  • Regelinsolvenzantrag mit vollständigen Unterlagen
  • Antrag auf Eigenverwaltung nach § 270a InsO
  • Antrag auf Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO
  • Vorbereitung eines Gläubigerantrags oder dessen Abwehr

Beratungsleistungen

Was die Kanzlei übernimmt

Prüfung von Antragspflicht und Antragsfähigkeit

Erstellung der Antragsunterlagen

Koordination mit Gericht, Verwalterkandidaten und Sachwaltung

Kommunikationskonzept für Belegschaft, Kunden und Lieferanten

Ablauf

Vier Phasen einer strukturierten Bearbeitung

  1. 01

    Vorbereitung

    Zusammenstellung der wirtschaftlichen und rechtlichen Unterlagen.

  2. 02

    Verfahrenswahl

    Regelverfahren, Eigenverwaltung oder Schutzschirm – nach Eignung.

  3. 03

    Antragstellung

    Einreichung beim zuständigen Insolvenzgericht.

  4. 04

    Startphase

    Kommunikation, Sicherungsmaßnahmen und Übergabe in das Verfahren.

Häufige Fragen

Antworten zu Insolvenzantrag und Antragspflichten

Wann besteht Antragspflicht?
Nach § 15a InsO bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung juristischer Personen; die Frist beträgt bis zu drei bzw. sechs Wochen.
Wer stellt den Antrag?
Bei juristischen Personen jedes Mitglied des vertretungsberechtigten Organs; bei mehreren gemeinsam.
Welche Unterlagen sind einzureichen?
Insbesondere Gläubiger-, Vermögens- und Beschäftigtenverzeichnisse, bei Sonderanträgen zusätzliche Bescheinigungen und Planungen.
Muss ein Antrag öffentlich werden?
Die Eröffnung des Verfahrens wird veröffentlicht; der Antrag selbst kann in bestimmten Konstellationen bereits Wirkungen entfalten.
Was passiert nach Antragstellung?
Das Gericht bestellt in der Regel einen vorläufigen Verwalter oder Sachwalter und trifft Sicherungsmaßnahmen.
Kann ein Antrag zurückgenommen werden?
Bis zur Eröffnung grundsätzlich ja, sofern keine Antragspflicht besteht; danach nicht mehr.

Erstkontakt

Eine Krise wartet nicht.

Lassen Sie uns die Situation vertraulich einordnen – persönlich, verbindlich und ohne Umwege.