Gläubiger
Insolvenzanfechtung in der Praxis
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Die Insolvenzanfechtung erlaubt es der Insolvenzverwaltung, Zahlungen und andere Rechtshandlungen unter bestimmten Voraussetzungen rückgängig zu machen. Ziel ist die Gleichbehandlung der Gläubiger.
Die wichtigsten Anfechtungstatbestände betreffen unter anderem inkongruente Deckungen, Vorsatzanfechtungen sowie Zahlungen in der sogenannten kritischen Phase vor Antragstellung.
Für den in Anspruch genommenen Gläubiger sind eine sorgfältige Sachverhaltsaufklärung und die Prüfung der subjektiven Voraussetzungen entscheidend. Nicht jede formal einschlägige Zahlung ist tatsächlich anfechtbar.
Vertragsgestaltung, Zahlungsverhalten und Dokumentation können bereits vor Krise und Insolvenz die Angriffsfläche für spätere Anfechtungen erheblich reduzieren.
Der Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall.