Zum Inhalt springen
BRUSTRechtsanwaltskanzlei

Arbeitnehmer

Insolvenzgeld und Arbeitnehmerrechte

5 Min. Lesezeit

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen im Insolvenzverfahren in einer besonderen Position. Für die letzten drei Monate vor Eröffnung des Verfahrens kommt regelmäßig Insolvenzgeld in Betracht.

Der Antrag auf Insolvenzgeld ist an eine Zwei-Monats-Frist gebunden. Er wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt.

Kündigungen im eröffneten Verfahren unterliegen weiterhin dem Kündigungsschutz, jedoch mit besonderen Fristen und – bei Betriebsänderungen – mit Beteiligung des Betriebsrats.

Bei einem Betriebsübergang treten Erwerber grundsätzlich in bestehende Arbeitsverhältnisse ein. Die individuelle Prüfung ist unerlässlich, da Ausnahmen und Sondertatbestände bestehen können.

Der Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall.

Erstkontakt

Eine Krise wartet nicht.

Lassen Sie uns die Situation vertraulich einordnen – persönlich, verbindlich und ohne Umwege.