Präventive Restrukturierung
Möglichkeiten des StaRUG
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Mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) steht ein Werkzeugkasten zur präventiven Restrukturierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens zur Verfügung. Anwendungsvoraussetzung ist im Kern eine drohende Zahlungsunfähigkeit.
Der Restrukturierungsplan erlaubt es, eine finanzielle Neuordnung mit Mehrheit der betroffenen Gläubiger umzusetzen. Einzelne widersprechende Gläubiger können unter engen Voraussetzungen überstimmt werden.
Ergänzend stehen weitere Werkzeuge zur Verfügung, etwa die Stabilisierungsanordnung als temporäre Vollstreckungssperre oder die Einbeziehung eines Restrukturierungsbeauftragten.
Das StaRUG ist kein Universalinstrument. Es entfaltet seine Stärken vor allem in Fällen mit strukturiertem Gläubigerkreis und klarer finanzieller Restrukturierungsaufgabe.
Der Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
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