Gläubiger
Rechte von Gläubigern in der Insolvenz
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Gläubiger haben in einem Insolvenzverfahren eine strukturell schwächere, aber keineswegs bedeutungslose Position. Bereits die Anmeldung der Forderung ist entscheidend, um an der Verteilung teilzunehmen.
Absonderungsberechtigte Gläubiger – etwa Sicherungsnehmer – haben Anspruch auf vorrangige Befriedigung aus dem Sicherungsgegenstand. Aussonderungsrechte betreffen Vermögensgegenstände, die nicht zur Insolvenzmasse gehören.
Über einen Gläubigerausschuss können Gläubiger an wesentlichen Entscheidungen des Verfahrens mitwirken. Auch in Restrukturierungs- oder Insolvenzplanverfahren spielen die Zustimmungsmechanismen eine wichtige Rolle.
Wegen der Vielzahl und der Komplexität der einzelnen Rechte ist eine anwaltliche Prüfung insbesondere bei größeren Forderungen, bestehenden Sicherheiten oder Anfechtungsansprüchen sinnvoll.
Der Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall.