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BRUSTRechtsanwaltskanzlei

Sanierung

Sanierungsmoderation – strukturierter Dialog vor Verfahren

5 Min. Lesezeit

Die Sanierungsmoderation nach StaRUG ist ein niedrigschwelliges Instrument, um in strukturierter Form Gespräche zwischen Unternehmen und wesentlichen Gläubigern zu führen.

Ein vom Gericht bestellter Moderator begleitet den Prozess neutral. Ziel ist eine einvernehmliche Lösung, die als Sanierungsvergleich vom Gericht bestätigt werden kann.

Die Sanierungsmoderation ist vertraulich. Sie eignet sich vor allem für Konstellationen mit überschaubarem Gläubigerkreis und grundsätzlicher Verhandlungsbereitschaft.

Als Vorstufe zu einem StaRUG-Verfahren oder als Alternative zur klassischen außergerichtlichen Einigung bietet sie einen strukturierten Rahmen ohne die Öffentlichkeit eines Insolvenzverfahrens.

Der Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall.

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