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BRUSTRechtsanwaltskanzlei

Präventive Restrukturierung

Das StaRUG-Verfahren: Schritt für Schritt

8 Min. Lesezeit

Das StaRUG-Verfahren ist ein präventives Restrukturierungsinstrument. Ausgangspunkt ist die drohende Zahlungsunfähigkeit – nicht die bereits eingetretene Insolvenzreife.

Der erste Schritt ist die Anzeige des Restrukturierungsvorhabens beim zuständigen Restrukturierungsgericht. Damit ist die Rechtshängigkeit der Restrukturierungssache begründet und der Zugang zu den einzelnen Werkzeugen des StaRUG eröffnet.

Zentrales Instrument ist der Restrukturierungsplan. Er beschreibt die wirtschaftliche Ausgangslage, ordnet die betroffenen Gläubiger in Gruppen, definiert die Sanierungsbeiträge und legt den erwarteten Ergebnisvergleich zu einer Alternative wie der Insolvenz dar.

Die Abstimmung erfolgt in Gruppen. Innerhalb jeder Gruppe ist grundsätzlich eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. Widersprechende Gruppen können unter engen Voraussetzungen im Wege des gruppenübergreifenden Cram-down überstimmt werden.

Ergänzend stehen Stabilisierungsanordnungen zur Verfügung: temporäre Vollstreckungs- und Verwertungssperren, die dem Unternehmen den notwendigen Zeitraum für die Verhandlung des Plans sichern.

Am Ende steht die gerichtliche Bestätigung des Plans. Sie macht die Regelungen für alle betroffenen Gläubiger verbindlich – auch für widersprechende. Damit unterscheidet sich das StaRUG grundlegend von einer rein außergerichtlichen Einigung.

Der Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall.

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