Für Selbstständige und Privatpersonen
Persönliche Überschuldung geordnet lösen.
Selbstständige, Freiberufler und Privatpersonen benötigen bei drohender Überschuldung eine klare rechtliche Einordnung – von der außergerichtlichen Einigung bis zum Regelinsolvenz- oder Verbraucherinsolvenzverfahren.
Typische Ausgangslagen
Wann diese Beratung sinnvoll ist
Persönliche Bürgschaften
Prüfung und Verteidigung gegen Inanspruchnahme aus Sicherheiten für das Unternehmen.
Nach Betriebsaufgabe
Ordnung der Verbindlichkeiten aus früherer Selbstständigkeit.
Zwangsvollstreckung
Verteidigung gegen Pfändungen und Kontosperrungen.
Restschuldbefreiung
Weg in die wirtschaftliche Neuordnung nach Abschluss des Verfahrens.
Ziele
Was diese Beratung erreicht
- Klarheit über sinnvolle Verfahrenswege
- Schutz vor überzogener Vollstreckung
- Ordnung der Verbindlichkeiten in tragfähigen Schritten
- Perspektive für einen wirtschaftlichen Neuanfang
Passende Beratungsleistungen
Relevante Kompetenzen
Erstkontakt
Eine Krise wartet nicht.
Lassen Sie uns die Situation vertraulich einordnen – persönlich, verbindlich und ohne Umwege.