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BRUSTRechtsanwaltskanzlei

Für Selbstständige und Privatpersonen

Persönliche Überschuldung geordnet lösen.

Selbstständige, Freiberufler und Privatpersonen benötigen bei drohender Überschuldung eine klare rechtliche Einordnung – von der außergerichtlichen Einigung bis zum Regelinsolvenz- oder Verbraucherinsolvenzverfahren.

Typische Ausgangslagen

Wann diese Beratung sinnvoll ist

Persönliche Bürgschaften

Prüfung und Verteidigung gegen Inanspruchnahme aus Sicherheiten für das Unternehmen.

Nach Betriebsaufgabe

Ordnung der Verbindlichkeiten aus früherer Selbstständigkeit.

Zwangsvollstreckung

Verteidigung gegen Pfändungen und Kontosperrungen.

Restschuldbefreiung

Weg in die wirtschaftliche Neuordnung nach Abschluss des Verfahrens.

Ziele

Was diese Beratung erreicht

  • Klarheit über sinnvolle Verfahrenswege
  • Schutz vor überzogener Vollstreckung
  • Ordnung der Verbindlichkeiten in tragfähigen Schritten
  • Perspektive für einen wirtschaftlichen Neuanfang

Erstkontakt

Eine Krise wartet nicht.

Lassen Sie uns die Situation vertraulich einordnen – persönlich, verbindlich und ohne Umwege.